WICHTIGER HINWEIS:
Unsere Leistungen können über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI abgerechnet werden.
Wir unterstützen Sie oder Ihre Angehörigen im Alltag – zuverlässig, einfühlsam und maßgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse.
Fahrten zu Arztterminen, Therapien, Einkäufen oder anderen Erledigungen. Begleitung zu Behörden, Spaziergängen oder Veranstaltungen.
Waschen, Trocknen, Bügeln und Zusammenlegen der Wäsche.
Zubereitung von Mahlzeiten oder Unterstützung bei der Essensversorgung.
Gemeinsame Gespräche, Gesellschaft leisten, Vorlesen, Spiele, Spaziergänge und Aktivitäten nach Ihren Wünschen.
Gemeinsames Einkaufen oder Erledigung von Besorgungen nach Absprache.
Unterstützung bei der Tagesstruktur, Erinnerung an Termine, Medikamente und wichtige Dinge.
z. B. Post erledigen, Blumen gießen, Müll rausbringen, kleine Dinge des täglichen Lebens.
Hilfe bei der Reinigung und Ordnung in der Wohnung, Wäschepflege, Bettwäsche wechseln, Staubwischen, Bodenreinigung u. v. m.
Unsere Leistungen können über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI abgerechnet werden.