Medizinische Behandlungspflege
Die medizinische Behandlungspflege wird von Ihrem Haus- oder Facharzt verordnet. Die Kosten für diese medizinisch notwendigen Leistungen werden von Ihrer Krankenkasse bezahlt.
Selbstverständlich beantragen wir diese Leistungen für Sie.
Leistungen der häuslichen Krankenpflege können sein:
s.c. Injektionen, d.h. in die Unterhaut (z.B. Insulin)
i.m. Injektionen, d.h. in den Muskel (z.B. Vitaminkomplexe)
Kompressionsverbände, Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
Wundversorgung (nach neuesten Erkenntnissen des Wundmanagements)
Medizinische Einreibungen (z.B. mit Schmerzsalben)
Katheterisierung
Vitalzeichenkontrolle
Medikamentengabe und Überwachung (mehrfach am Tag möglich)
Richten von Medikamenten
Verabreichung von Augentropfen (mehrfach am Tag möglich)
Absaugen und Bronchialtoilette
Parenterale Ernährung und Portversorgung
Tracheostomaversorgung (Pflege des Stomas, Wechel der Trachealkanüle).
Grundpflege
Zur Sicherung Ihrer Grundpflege haben Sie unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Leistungen aus Ihrer Pflegeversicherung. Die Höhe des Anspruchs richtet sich nach der Schwere der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad 1-5). Grundsätzlich unterstützen wir Sie in allen pflegerischen Tätigkeiten des täglichen Lebens wie z. B. Hilfe bei der Körperpflege, Nahrungsaufnahme, Lagerung, Mobilisation, Prophylaxe und vieles mehr.
Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung nach § 39 ab Pflegegrad 2. Im Rahmen einer Verhinderungspflege übernehmen wir sämtliche Pflegeleistungen, die Sie als Pflegeperson eines Pflegebedürftigen beispielsweise wegen Urlaub oder Krankheit vorübergehend nicht erbringen können. Die Kosten werden von der Pflegekasse für eine Dauer von bis zu insgesamt sechs Wochen jährlich und bis zu einem Höchstbetrag von 1.612,- EUR übernommen.
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Hat der Pflegebedürftige einen Pflegegrad, kann er dafür zusätzliche Betreuungs bzw. Entlastungsleistung erhalten. Damit Sie in aller Ruhe Zeit für sich und Ihre Aktivitäten haben, betreuen wir den Pflegebedürftigen bei sich bzw. bei Ihnen zu Hause – stundenweise, regelmäßig oder auch nur ab und zu – ganz, wie Sie es wünschen. Jeder Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad hat einen Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- bzw. Entlastungsleistung von 1.500,- EUR im Jahr.
Ergänzende Dienste
Um Ihnen die Selbstständigkeit in Ihren eigenen Wänden ergänzend zu erleichtern, vermitteln wir Ihnen gerne Hilfen wie z. B.: medizinische Fußpflege, Friseure , Essen auf Rädern oder einen Hausnotruf.